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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge zwischen der sey-IT Consulting GmbH (nachfolgend "Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") über IT-Beratungsleistungen, Software-Lizenzen und damit verbundene Dienstleistungen.

1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

1.3 Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2 Vertragsschluss

2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

2.2 Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung des Auftragnehmers in Textform oder durch Ausführung der Leistung zustande.

2.3 Mündliche oder telefonische Auskünfte und Zusagen sind nur nach Bestätigung in Textform verbindlich.

§ 2a Widerrufsrecht

Die Leistungen und Angebote des Auftragnehmers richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind vom Vertragsschluss ausgeschlossen. Dementsprechend besteht für die geschlossenen Verträge kein gesetzliches Widerrufsrecht.

§ 3 Leistungsumfang und Change-Requests

3.1 Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Es ist im Einzelfall vertraglich festzulegen, ob es sich um dienstvertragliche Leistungen (z. B. Beratung) oder werkvertragliche Leistungen (z. B. Individualsoftware-Erstellung) handelt.

3.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen durch qualifizierte Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen.

3.3 Änderungen und Ergänzungen des Leistungsumfangs (Change-Requests) bedürfen der Vereinbarung in Textform. Erbrachte Aufwände für die Prüfung von Change-Requests können nach den üblichen Stundensätzen abgerechnet werden.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer unentgeltlich alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten zur Verfügung.

4.2 Der Auftraggeber benennt einen fachlich qualifizierten Ansprechpartner, der zur Entscheidung befugt ist.

4.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten des Auftragnehmers eine vollständige und funktionsfähige Datensicherung (Backup) seiner IT-Systeme durchzuführen.

4.4 Bei Verzögerungen durch nicht rechtzeitige oder unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers verlängern sich Lieferfristen angemessen. Bei einer länger andauernden Verletzung der Mitwirkungspflichten ist der Auftragnehmer berechtigt, das Projekt zu verschieben und nachweisbar entstandene Wartezeiten abzurechnen.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

5.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

5.3 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.

5.4 Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

5.5 Bei Beratungsleistungen erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Zeitaufwand auf Grundlage der vereinbarten Stundensätze, sofern keine Pauschale vereinbart wurde.

§ 6 Lieferung und Leistungszeit

6.1 Liefer- und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden.

6.2 Lieferfristen beginnen mit der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor vollständiger Klärung aller Einzelheiten und der Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers.

6.3 Bei höherer Gewalt, Arbeitskampf, behördlichen Maßnahmen, Cyberangriffen, Ausfällen kritischer IT-Infrastruktur und sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen verlängern sich die Fristen angemessen.

§ 7 Lizenz- und Nutzungsrechte

7.1 Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber für erstellte Software, Konzepte und Dokumentationen ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Bei Standardsoftware von Drittanbietern gelten vorrangig deren Lizenzbedingungen.

7.2 Der Auftraggeber darf Software nur im Rahmen der erworbenen Lizenz nutzen. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt.

7.3 Sämtliche Nutzungsrechte gehen erst mit der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über (aufschiebende Bedingung).

§ 8 Geheimhaltung und Datenschutz

8.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der anderen Partei geheim zu halten.

8.2 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers nach den geltenden Datenschutzbestimmungen. Soweit der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien vorab einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.

8.3 Die Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

§ 8a Abnahme (bei Werkverträgen)

8a.1 Sofern werkvertragliche Leistungen erbracht werden, ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung gemeldet wurde.

8a.2 Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe wesentliche Mängel in Textform meldet oder die Leistung im produktiven Betrieb einsetzt.

§ 9 Gewährleistung

9.1 Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt und nach den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt werden.

9.2 Bei Software-Lizenzen von Drittanbietern richten sich die Gewährleistungsrechte nach den Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers.

9.3 Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Abnahme (bei Werkleistungen) bzw. Leistungserbringung (bei Dienstleistungen). Zwingende gesetzliche Haftungs- und Verjährungsvorschriften bleiben hiervon unberührt.

9.4 Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform zu rügen.

§ 10 Haftung

10.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

10.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

10.3 Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit außerhalb wesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen.

10.4 Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

§ 11 Rechte- und Eigentumsvorbehalt

11.1 Gelieferte Hardware, physische Datenträger und Dokumentationen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

11.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen und die weitere Nutzung von Softwarelizenzen zu untersagen.

§ 12 Kündigung

12.1 Einzelverträge können von beiden Parteien aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden.

12.2 Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei erheblichen Vertragsverletzungen, Zahlungsverzug trotz Mahnung oder Insolvenz der anderen Partei.

12.3 Dauerschuldverhältnisse (wie z. B. laufende Wartungs- oder Supportverträge) können mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden, sofern im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart wurde.

§ 13 Abtretungsverbot

13.1 Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis bedarf der vorherigen Zustimmung der anderen Partei in Textform.

§ 14 Schlussbestimmungen

14.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel.

14.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

14.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

14.4 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Stand: Juli 2026